Sachverständigen Tätigkeit
Unfallgutachen / Schadensgutachten
Sollten Sie einmal unverschuldet in einen Unfall geraten, so haben Sie das Recht, selbst einen Sachverständigen zur Erstellung eines Gutachtens zu beauftragen und einen Rechtsanwalt mit der Abwicklung Ihres Haftpflichtschaden zu betrauen.
Die Kosten trägt in jedem Fall die Versicherung des Unfallverursachers. Eine Freigabe seitens der Versicherung ist nicht notwendig und muss nicht abgewartet werden.
Wir klären Sachverhalte und schlagen Ihnen anschließend gerne die notwendigen Reparaturen vor.
Dazu gehört selbstverständlich auch die Ermittlung der Kosten und falls erforderlich die Ermittlung von Wiederbeschaffungs- und Restwert.
Unsere Leistungen im Kfz-Bereich sind vielseitig. So sind wir bei allen Schäden an Ihrem Auto sofort zur Stelle, um Sie vor bösen Überraschungen zu bewahren. Bei allen Schäden, die über 1000 Euro liegen, raten wir Ihnen dringend zum Einsatz eines Sachverständigen und eines Rechtsanwalts. Auch wenn die gegnerische Versicherung Sie entgegen Ihres Rechts versucht Sie von der Notwendigkeit abzubringen. So haben Sie ein anerkanntes Dokument zu Ihrer Beweisführung an der Hand.
Darüber hinaus stehen wir Ihnen auch bei Kasko-Schäden (nach Rücksprache mit Ihrer eigenen Versicherung) oder für andere Gutachten zur Verfügung.
Nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf, um mehr Informationen zu erhalten.
Wertgutachten
Wir bewerten und begutachten PKW, Sondermodelle, Geländewagen, Motorräder, Reisemobile, Maschinen, Maschinensysteme und vieles mehr.
Ziel ist es, Ihnen wichtige Unterlagen zur Schadensursachenermittlung, zur Mängelfeststellung sowie für Haftpflicht-, Vollkasko- und Teilkaskoschäden zur Verfügung stellen zu können.

